Gleichberechtigung = Chancengleichheit

Gleichberechtigung bedeutet, dass jede Person die gleichen Rechte hat, egal, welches Geschlecht sie hat, welche sexuelle Orientierung, welchen Glauben, wie ihr Vermögen ist oder welche sonstige Eigenschaften sie hat, die auf Unterschiede hindeuten.

Gleichstellung = Zahlenmäßige Gleichheit

Gleichstellung zielt darauf ab, dass eine benachteiligte oder unterrepräsentierte Gruppe zahlenmäßig gleich beteiligt werden soll.

Die Idee der Gleichstellung geht davon aus, die Gleichberechtigung nicht genug ist und soziale Normen oder Regeln für eine Benachteiligung oder Unterrepräsentierung sorgen.


Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im
öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Gleichstellungsgesetz – GlG M-V)
Vom 11. Juli 2016*

Leitfaden
für die sprachliche Gleichbehandlung
von Frauen und Männern
in der Amts- und Rechtssprache