Prostitution & Sexarbeit in MV

Donnerstag, 01.06.2023, 16.00 bis 17.30 Uhr

Der Welthurentag geht auf den 2. Juni 1975 zurück, als etwa 100 Prostituierte eine Kirche in Lyon besetzten, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Auf brutalste Art und Weise wurde die Kirche durch die Polizei geräumt. Seitdem ist von einem inoffiziellen Gedenktag die Rede, an dem an die Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und deren oftmals ausbeuterische Lebens- und Arbeitsbedingungen erinnert wird. Wie steht es in M-V um die Prostitution und Sexarbeit? Was ist der Unterschied zwischen den Begrifflichkeiten? Wie viele Menschen sind in dem Bereich tätig und unter welchen Bedingungen? Zu Gast sind: SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit Rostock ZORA-Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung in M-V ProSABI – Anmeldung und Beratung für Prostituierte beim LAGuS M-V

Diese drei Beratungsstellen schildern aus ihrer Sicht, wie es im Bereich der Prostitution in M-V aussieht. Sie stellen sich und ihre Angebote vor, geben uns einen Einblick in ihre tägliche Arbeit und berichten über aktuelle Herausforderungen.
Der Landesfrauenrat MV und das Frauenbildungsnetz MV laden Sie herzlich ein zur kostenfreien Infoveranstaltung mit Diskurs.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 26. Mai 2023 unter anmeldung@frauenbildungsnetz.de
Die Zoom-Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit der Anmeldebestätigung.


*Bitte beachte unsere Stornierungsbedingungen auf www.g3-mv.de

Der aktuelle Flyer zur Veranstaltung befindet sich hier.

Rücktrittsbedingungen

Veranstaltungen:

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Abmeldung, ohne Stornogebühren, jederzeit möglich.

Danach beträgt die Stornogebühr 50%.
Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 100%.
Anstelle einer Stornierung kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson benannt werden.


Es besteht kein Erstattungsanspruch auf den Kursbeitrag bei Abmeldung zu Veranstaltungsbeginn, bei Nichtteilnahme oder Seminarabbruch von Seiten der Teilnehmenden.



Reisen:

Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Danach gelten folgende Staffelungen:

-bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 %

-ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 70 %

-ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90 %